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Die Feuerwehr wird häufig zu Türöffnungen gerufen, wenn Gefahr in Verzug ist. Dies geschieht oft nach Unfällen, Hilferufen oder wenn aufmerksame Nachbarn längere Zeit nichts mehr von ihren Mitbewohnern gehört haben. In solchen Fällen werden die Rettungskräfte alarmiert, um Zugang zu einer Wohnung oder einem Haus zu verschaffen.
Die Einsatzkräfte bemühen sich, mit möglichst wenig Schaden in den Wohnraum vorzudringen. Zunächst wird von außen erkundet, ob Fenster geöffnet oder gekippt sind. Gekippte Fenster können in der Regel schadlos geöffnet werden. Ist ein Zugang von der Hausaußenseite nicht möglich, wird versucht, über das sogenannte Ziehen des Türzylinders Zugang zu erhalten. Bei Sicherheitsschlössern ist dies jedoch nicht einfach möglich. In solchen Fällen kommt ein Glasschneider zum Einsatz: Dabei wird ein Loch in die Fensterscheibe gebohrt, um mit entsprechendem Werkzeug den Fenstergriff zu bewegen.
Nur selten müssen schwere Brechwerkzeuge wie das Halligan-Tool, eine Axt, eine Säge oder hydraulisches Rettungsgerät eingesetzt werden, um Fensterscheiben oder Türen einzuschlagen. Sobald die Einsatzkräfte in die Wohnung gelangt sind, wird die Lage erkundet und gegebenenfalls die Wohnungstür von innen geöffnet, um weiteren Kräften den Zugang zu erleichtern. Der Gruppenkommandant trägt dabei einen CO-Warner, um sich im Falle eines Gasaustritts zu schützen.
Diese Maßnahmen erfolgen stets in enger Abstimmung mit Polizei und Rotem Kreuz, um einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen sicherzustellen, den Eigenschutz zu gewährleisten und den Einsatz entsprechend zu dokumentieren – insbesondere bei gewaltsamen Öffnungen.
Häufig leistet die Feuerwehr auch den Sanitätern Unterstützung, beispielsweise wenn eine Person durch ein enges Stiegenhaus transportiert werden muss. Oft kommt die Drehleiter zum Einsatz, um Personen möglichst schonend aus oberen Stockwerken zu retten.
Vor dem Abrücken werden die verursachten Schäden so weit wie möglich behoben. Kaputte Fensterscheiben werden beispielsweise mit Holz verschlossen oder Ersatz-Zylinder in den Schlössern angebracht.
So geschah es auch am 28. Dezember 2024: Ein Mann konnte nach einem Unfall die Tür nicht mehr selbständig öffnen. Das Rote Kreuz alarmierte die Feuerwehr, um den Zugang zum Verunfallten zu ermöglichen.
Am 03. Januar 2025 wurde die Feuerwehr erneut zu einer Türöffnung gerufen. Der Betroffene konnte die Tür jedoch selbst öffnen, sodass ein Einsatz der Feuerwehr nicht mehr erforderlich war.