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Seit Jahren gehört die Rettungsgasse zu den wirkungsvollsten Maßnahmen, um Einsatzkräfte sicher und schnell zum Unfallort zu bringen. Gerade für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Polizei ist sie im Ernstfall von unschätzbarem Wert.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse besteht in Österreich seit 2012. Verankert wurde sie in der Straßenverkehrsordnung durch das Verkehrsministerium.
Schneller am Einsatzort → wertvolle Zeitersparnis für alle Einsatzorganisationen
Sicherere Anfahrt → weniger riskante Ausweichmanöver zwischen stehenden Fahrzeugen
Bessere Überlebenschancen für Verletzte → frühere Hilfe = höhere Chance zu überleben
Schutz der Einsatzkräfte → klare Struktur verringert das Unfallrisiko auf der Autobahn
Einsatzfahrzeuge kommen ungehindert durch den Stau
Bei Großschadensereignissen kann auch schweres Gerät (z. B. Tanklöschfahrzeuge, Bergefahrzeuge) leichter zufahren
Verbesserte Zusammenarbeit am Unfallort, da alle Organisationen denselben Anfahrtsweg nutzen
Studien und Einsatzerfahrungen zeigen eine deutliche Verkürzung der Eintreffzeiten
Sobald der Verkehr stockt oder sich ein Stau bildet:
Zweispurige Fahrbahn:Linke Spur fährt nach links, rechte Spur nach rechts
Dreispurige Fahrbahn:Die Rettungsgasse entsteht zwischen der linken und der unmittelbar rechts danebenliegenden Spur
Die Gasse muss sofort, automatisch und ohne Aufforderung gebildet werden – nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug zu sehen oder zu hören ist!
Die Rettungsgasse gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen
Motorräder dürfen die Rettungsgasse nicht befahren
Wer sie blockiert oder nicht bildet, riskiert Strafen
Sie dient auch für Nachschubfahrten, Abschleppungen, Notärzte und technische Hilfeleistung
Die Rettungsgasse ist weit mehr als nur eine Verkehrsregel – sie ist ein lebensrettender Automatismus, der unseren Einsatzkräften ermöglicht, ihre Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Jeder правильно frei gehaltene Meter bedeutet:
Schneller helfen – sicher ankommen – Leben retten
30.11.2025